Ein Rezept stellt einen von einem Arzt ausgestellten Gutschein für den vergünstigten Bezug von Medikamenten dar.
Erstens muss das Rezept vollständig ausgefüllt sein. Neben Namen, Adresse, Versicherungsnummer muss auch das Ausstellungsdatum sowie der Stempel und die Unterschrift des Arztes vorhanden sein.
Erst wenn der „Rezeptformalismus“ erfüllt ist, wird die Pausibilität der Verschreibung geprüft. Stärke und Menge der Arzneimittel für den Patienten. Liegt eine Überdosierung v.a. bei Kindern vor. Gibt es Wechselwirkungen und Gegenanzeigen…
Sollte eine Unklarheit auftreten, so muss diese zum Schutz des Patienten erst mit dem verschreibenden Arzt geklärt werden. Im Zweifel wird sogar die Abgabe verweigert, bis Rücksprache gehalten werden kann.
Wenn alles klar und eindeutig ist (was zum Glück in 99,9% der Fälle zutrifft), erhalten Sie die Medikamente zum vergünstigten Tarif pro Packung 5,70€ (2016) je Packung, auch als Rezeptgebür bekannt.
Sollte nun einmal ein Medikament günstiger als die Rezeptgebür sein, so wird natürlich nur der tatsächliche Preis (Mexalen 500mg 10Tbl von 1,20€) verrechnet.
Die Rezepte werden Ende des Monats zusammengefasst und mit den jeweiligen Krankenkassen verrechnet.